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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Departement Moselle verpflichtet sich, seine Websites gemäß Artikel 47 des Gesetzes n° 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Diese vorläufige Erklärung gilt für die Website Moselle Culture https://moselle-culture.fr.

 

Compliance-status

Diese Seite entspricht nicht RGAA (Allgemeine Referenz zur Verbesserung der Zugänglichkeit) - aufgrund des Fehlens eines Audits zur Bewertung der Einhaltung.
Eine Prüfung wird in Kürze durchgeführt.
Diese Erklärung wurde am 02.05.2026 erstellt.

 

Feedback und Kontakt

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass gemäß Artikel 11 des Gesetzes vom Februar 2005: Der behinderte Mensch hat Anspruch auf Entschädigung für die Folgen seiner Behinderung, unabhängig von der Herkunft und Art seines Mangels, seinem Alter oder Lebensstil. „

Das Departement Moselle verpflichtet sich, die notwendigen Mittel zu ergreifen, um innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den von der behinderten Person gewünschten Informationen und Funktionen zu gewähren, unabhängig davon, ob für die Inhalte eine Ausnahme gilt oder nicht. Das Departement Moselle lädt Menschen, die auf Schwierigkeiten stoßen, ein, sich an es zu wenden, damit Hilfe geleistet werden kann (zugängliche Alternative, Informationen und Inhalte in anderer Form).

 

Abhilfemaßnahmen

Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die Barrierefreiheit den Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Site verwehrt, wenn Sie uns benachrichtigen und keine Antwort von uns erhalten können, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Weiterleitung an den Defender of Rights zu senden.

Ihnen stehen mehrere Mittel zur Verfügung: